Warum die Drittel-Regelung wichtig ist
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Damit unsere Pachtpreise niedrig bleiben und wir alle die Gärten weiterhin nutzen dürfen, gibt es klare Regeln, wie ein Kleingarten genutzt werden muss. Eine der wichtigsten ist die Drittel-Regelung.
Das bedeutet:
Ein Drittel der Gartenfläche ist für Obst und Gemüse reserviert.
Dazu gehören Obstbäume, Beerensträucher und ein Gemüsebeet.
Mindestens 10 % der gesamten Gartenfläche (ohne die Laube) sollte ein Gemüsebeet sein. Dort können Sie zum Beispiel Kohl, Salat, Kartoffeln oder anderes Gemüse anbauen.
Ein weiteres Drittel ist für Sonderflächen gedacht.
Das können Sie für ein Gewächshaus, einen kleinen Teich oder Ziersträucher nutzen.
Das letzte Drittel ist Ihre Erholungsfläche.
Hier können Sie einen Sitzplatz, eine Liegewiese oder etwas Ähnliches einrichten.
Warum ist das wichtig?
Wenn die Regeln nicht eingehalten werden, kann unsere Kleingartenanlage ihren besonderen Status verlieren. Das würde alle betreffen und könnte dazu führen, dass die Pachtpreise steigen oder die Anlage nicht mehr als Kleingarten genutzt werden darf.
Helfen Sie mit, dass unsere Anlage ein schöner Ort für alle bleibt – mit Erholung, Gartenarbeit und einem günstigen Pachtpreis.
Vielen Dank!
Ihr Vorstand des Kleingartenvereins
Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Kleingartenverein und stehen Ihnen gerne für Fragen, Anregungen oder Anfragen zur Verfügung. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus, um mit uns in Kontakt zu treten. Ihre Meinung ist uns wichtig und wir bemühen uns, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Vielen Dank!
Wir über uns
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Unser Verein der Kleingärtner ist Mitglied im Stadtverband der Kleingärtner Viersen und auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes gemeinnützig tätig.
Die Kleingartenanlage befindet sich in Viersen, zwischen der Gerberstraße und dem Clöratherweg. Die Anlage umfasst 65 Gärten mit Wasseranschluss.
Der Vorstand
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Der Vorstand besteht seit dem 21.03.2024 aus folgenden Gartenfreunden:
1. Vorsitzender
Karl Langer
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2. Vorsitzender
Johannes Gormanns (Garten 20)
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Kassiererin
Marion Schott (Garten 25)
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Schriftführerin
Anja Langer
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Fachberater
Manfred Kubat (Garten 18)
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Freie Gärten
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In unserer Gartenanlage gibt es zur Zeit keine freien Gärten.
Sie können sich jedoch auf unsere Warteliste setzen lassen und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf, sobald es wieder einen freien Garten gibt.
Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.
Wie bekomme ich einen Kleingarten und was gibt es zu beachten?
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Ein kleines Häuschen im Grünen, mit Garten und netten Nachbarn gesucht? Aber es soll bezahlbar sein? Wie wäre es mit einem Kleingarten? Sie denken jetzt, das wäre nur etwas für Spießer oder Ruheständler?
Weit gefehlt! Seit einigen Jahren erfreuen sich Kleingärten auch oder gerade bei jungen Familien wachsender Beliebtheit.
Wir möchten allen Interessierten an dieser Stelle ein paar Informationen geben, worauf bei der Pacht eines Kleingartens zu achten ist, mit welchen Kosten man rechnen und an welche Regeln man sich halten muss.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf oder besuchen Sie uns in unserer Kleingartenanlage.
Wer Interesse an einem Kleingarten hat, muss als erstes einen Aufnahmeantrag als Vereinsmitglied stellen. Einen Unterpachtvertrag kann der Verein nur mit seinen Mitgliedern abschließen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro pro Jahr.
Wenn Sie einen bestimmten freien Garten wünschen, geben Sie die Gartennummer im Aufnahmeantrag an.
Bei der Übernahme eines Gartens wird eventuell eine Ablösesumme an den Vorpächter oder den Verein fällig. Die Beträge sind unterschiedlich und stehen in der Regel bei der Beschreibung des Gartens. Mit dieser Ablöse erwirbt der neue Pächter die Laube und die übrigen Gartenbestandteile, wie z.B. Inhalt der Laube, Gartengeräte und Pflanzen.
Generell gilt: Eine Gartennutzung vor Abschluss eines Unterpachtvertrages ist nicht zulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich mit dem Vornutzer einig war. Ein Nutzungsrecht kann man sich nicht durch rechtswidrig geschaffene Tatsachen erschleichen. Sollte das der Fall sein, muss der Verein die unverzügliche Herausgabe der Parzelle fordern.
Mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages erkennt der Pächter die Gartenordnung an und wird Mitglied im Landesverband Rheinland der Kleingärtner e.V. Für diese Mitgliedschaft ist ein Beitrag von 13,50 € pro Jahr zu zahlen und schließt den Bezug des Kleingartenmagazin ein. Die Kosten für die Pacht richtet sich nach der Größe des Gartens. Zur Zeit beträgt der Pachtzins 0,24 € pro Quatratmeter der Parzelle. Die meisten Gärten in unserer Anlage haben eine Größe von ca. 400 qm.
Weitere Kosten in Höhe von 35,00 Euro pro Jahr sind für die Versicherung zu zahlen, hinzu kommen die Kosten für den Wasserverbrauch. Durchschnittlich beträgt die Jahresrechnung in unserem Verein ca. 200,00 Euro.