Aktuelles
Hinweise zum Cannabisgesetz
Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) wurde vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 beschlossen. Im Bundesrat wurde das Cannabisgesetz am 22. März 2024 beraten und gebilligt. Das Gesetz ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. (Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz)
Was bedeutet das für uns als Kleingärtner?
Dürfen wir nun legal Cannabis in unserem Garten anbauen?
Nein! Der Stadtverband teilte uns mit, dass der Anbau von Cannabis und anderen bewusstseinserweiternden Drogen und Pilzen in allen Kleingärten ausdrücklich nicht gestattet ist.
Wasser wird angestellt!
Am Samstag, den 06.04.2024 ab 10:00 Uhr wird das Wasser angestellt.
Alle Pächter haben dafür zu sorgen, dass bis zu diesem Termin in allen Gärten die Absperrventile der Wasserzufuhr vom Hauptweg in die einzelnen Gärten zugedreht sind.
Pächter, die vor dem Winter ihre Wasseruhr ausgebaut haben, müssen diese bis zu diesem Termin wieder eingebaut haben.
Wir weisen darauf hin, dass Eure Anwesenheit PFLICHT ist oder der Zugang zu Euren Gärten möglich sein muss. Sprecht Euch mit Euren Nachbarn ab!
Wasser wird abgestellt!
Am Samstag, den 25.11.2023 ab ca. 12:00 Uhr wird das Wasser abgestellt.
Alle Pächter haben dafür zu sorgen, dass bis zu diesem Termin in allen Gärten die Absperrventile der Wasserzufuhr vom Hauptweg in die einzelnen Gärten zugedreht sind.
Öffnet danach alle Wasserhähne in euren Gärten.
Wer nicht anwesend sein kann, sollte uns entweder den Zugang zum Garten ermöglichen, oder seinen Nachbarn den Schlüssel für das Gartentor geben.
Es besteht Anwesenheitspflicht!
Wer nicht anwesend ist und uns den Zugang zum Garten nicht ermöglicht, muss 10 Euro bezahlen.
Gemeinschaftsarbeit
Die Termine und Einteilungen für die Gemeinschaftsstunden findet ihr unter TERMINE.
Treffpunkt ist jeweils um 10:00 Uhr auf dem Gelände des ehemaligen Vereinsheims.
Bitte teilt uns rechtzeitig mit, wenn ihr zum eingeteilten Termin verhindert seid, damit wir umplanen können.