Ja, Sie sind für die Pflege des Weges bis zur Wegmitte sowie für das Begleitgrün und vorhandene Hecken verantwortlich, soweit keine andere Regelung besteht. Der Einsatz von Herbiziden ist dabei verboten.
Ja, Sie sind für die Pflege des Weges bis zur Wegmitte sowie für das Begleitgrün und vorhandene Hecken verantwortlich, soweit keine andere Regelung besteht. Der Einsatz von Herbiziden ist dabei verboten.