Wege & Zufahrt
Darf ich mit dem Auto in die Anlage fahren?
Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen aller Art ist grundsätzlich nicht erlaubt. In besonderen Fällen (zum Beispiel für Anlieferungen) kann der Vorstand Ausnahmen gestatten.
Das Befahren mit Fahrrädern und motorgetriebenen Fahrzeugen außer Rollstühlen ist ebenfalls nicht erlaubt, kann aber vom Vorstand im Einzelfall genehmigt werden.
Es dürfen keine Fahrzeuge, Anhänger etc. dauerhaft auf den Wegen abgestellt oder geparkt werden.
Muss ich den Weg vor meinem Garten pflegen?
Ja, Sie sind für die Pflege des Weges bis zur Wegmitte sowie für das Begleitgrün und vorhandene Hecken verantwortlich, soweit keine andere Regelung besteht. Der Einsatz von Herbiziden ist dabei verboten.
Sind die Anlagen öffentlich zugänglich?
Ja, unsere Kleingartenanlage ist für den öffentlichen Fußgängerverkehr offen.
Es muss sichergestellt sein, dass Rettungsfahrzeuge (Notarzt und Feuerwehr) bei Noteinsätzen ungehinderte Zufahrt haben.