Welche Pflanzen darf man im Kleingarten anbauen?

Ein Kleingarten dient in erster Linie dem Anbau von Obst, Gemüse, Kräutern und Blumen für den Eigenbedarf. Damit die Gärten ihre besondere Funktion und ihren Charakter behalten, gelten bestimmte Regelungen für die Bepflanzung.

Nicht alle Pflanzen sind für Kleingärten geeignet:

Einige Pflanzenarten sind erlaubt und können ohne Einschränkungen angebaut werden. Andere sind nur eingeschränkt zulässig, zum Beispiel wenn sie in der Größe begrenzt werden.
Bestimmte Pflanzen sind nicht erlaubt, weil sie zu viel Platz beanspruchen, nicht zum Charakter eines Kleingartens passen oder andere Nachteile mit sich bringen.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Pflanzen im Kleingarten angebaut werden dürfen und welche nicht.

Übersicht: Pflanzen im Kleingarten

Kategorie Beispiele Regelung Begründung
Große Laubbäume Walnuss, Esskastanie, Eiche, Ahorn, Birke, Weide, Pappel ❌ Verboten Werden zu groß, viel Schatten, starke Wurzeln, nicht kleingartengerecht
Nadelbäume Fichte, Tanne, Kiefer, Thuja, Zypresse, Lebensbaum ❌ Verboten Passen nicht zur kleingärtnerischen Nutzung, werfen viel Schatten, Bodenversauerung
Invasive Arten Japanischer Knöterich, Drüsiges Springkraut, Götterbaum, Riesen-Bärenklau ❌ Verboten Wuchern stark, verdrängen andere Pflanzen, gesundheitsschädlich (z. B. Bärenklau)
Ausbreitungsfreudige Pflanzen Bambus (ausläuferbildend), Topinambur, Ackerminze ⚠️ Eingeschränkt erlaubt Nur mit Wurzelsperre oder in Gefäßen, sonst breiten sie sich unkontrolliert aus
Obstbäume (Hochstämme) Apfel, Kirsche, Birne als Hochstamm ⚠️ Eingeschränkt erlaubt Nur Busch- oder Halbstämme sind kleingartengerecht
Heckenpflanzen Hainbuche, Liguster ⚠️ Eingeschränkt erlaubt Meist max. 1,20 m Höhe erlaubt; Kirschlorbeer und Thuja oft nicht erwünscht
Giftige Pflanzen in Kinderbereichen Goldregen, Eibe, Engelstrompete, Oleander ⚠️ Eingeschränkt erlaubt Aus Sicherheitsgründen nicht in Spielnähe
Erlaubte Obst- und Gemüsepflanzen Apfel (Busch/Halbstamm), Johannisbeere, Himbeere, Erdbeere, Gurke, Tomate, Kürbis, Salat, Kräuter ✅ Erlaubt Entsprechen der kleingärtnerischen Nutzung
Zierpflanzen Rosen, Stauden, Sommerblumen, kleine Ziergehölze (z. B. Flieder, Hortensie) ✅ Erlaubt Solange die Drittelregel (1/3 Zierpflanzen, 1/3 Nutzpflanzen, 1/3 Erholung) eingehalten wird