Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen aller Art ist grundsätzlich nicht erlaubt. In besonderen Fällen (zum Beispiel für Anlieferungen) kann der Vorstand Ausnahmen gestatten.

Das Befahren mit Fahrrädern und motorgetriebenen Fahrzeugen außer Rollstühlen ist ebenfalls nicht erlaubt, kann aber vom Vorstand im Einzelfall genehmigt werden.

Es dürfen keine Fahrzeuge, Anhänger etc. dauerhaft auf den Wegen abgestellt oder geparkt werden.