Ihr Kleingarten soll durch gemischten Anbau genutzt werden: Gemüse, Obst, Beerensträucher und Zierpflanzen sollten sich abwechseln. Der Anbau nur einer Kulturart oder die ausschließliche Nutzung als Ziergarten ist nicht erlaubt.
Als Orientierung gilt die Drittelteilung: etwa ein Drittel bauliche Anlage (Laube, Terrasse, Wege), ein Drittel Ziergarten und ein Drittel Nutzgarten. Diese Aufteilung stellt sicher, dass der kleingärtnerische Charakter erhalten bleibt.