Die Heckenhöhe ist genau geregelt:

Hecken im Laubenbereich (Sicht-/Windschutz): max. 1,60 m
Hecken als Einfriedung der Kleingartenanlage: max. 1,80 m
Hecken als Begrenzung zur Straße/Weg: max. 1,25 m
Hecken zwischen zwei Einzelgärten: max. 0,80 m
Erlaubt sind nur Hecken aus Liguster, Hainbuche, Weißdorn oder Rotdorn.