Grundsätzlich sind Obst, Gemüse, Beerensträucher und Zierpflanzen erwünscht.
Nicht erlaubt sind:
- Laubbäume, Nadelbäume und Koniferen (sie behindern die kleingärtnerische Nutzung)
- Kirschlorbeer
- Hochstämme von Süßkirschen und Walnussbäumen (zu groß)
Erlaubt sind: halbstämmige Obstbäume
Bei der Obstbaumauswahl werden schwache bis mittelschwache Unterlagen empfohlen, damit die Bäume nicht zu groß werden.