Grundsätzlich sind Obst, Gemüse, Beerensträucher und Zierpflanzen erwünscht.
Nicht erlaubt sind:

  • Laubbäume, Nadelbäume und Koniferen (sie behindern die kleingärtnerische Nutzung)
  • Kirschlorbeer
  • Hochstämme von Süßkirschen und Walnussbäumen (zu groß)

Erlaubt sind: halbstämmige Obstbäume 

Bei der Obstbaumauswahl werden schwache bis mittelschwache Unterlagen empfohlen, damit die Bäume nicht zu groß werden.