Die Grenzabstände richten sich nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW:
- Kernobstbäume auf mittelstarker Unterlage und Steinobstbäume: 1,50 m
- Kernobstbäume auf schwacher Unterlage: 1,00 m
- Brombeersträucher: 1,00 m
- Alle übrigen Beerenobststräucher: 0,50 m
- Stark wachsende Ziersträucher: 1,00 m
- Alle übrigen Ziersträucher: 0,50 m
Wichtig: Äste und Zweige dürfen nicht störend in Nachbargärten ragen oder die Begehbarkeit der Wege einschränken. Nehmen Sie bei der Bewirtschaftung Rücksicht auf die Kulturen in benachbarten Gärten.