Die Grenzabstände richten sich nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW:

  • Kernobstbäume auf mittelstarker Unterlage und Steinobstbäume: 1,50 m
  • Kernobstbäume auf schwacher Unterlage: 1,00 m
  • Brombeersträucher: 1,00 m
  • Alle übrigen Beerenobststräucher: 0,50 m
  • Stark wachsende Ziersträucher: 1,00 m
  • Alle übrigen Ziersträucher: 0,50 m

Wichtig: Äste und Zweige dürfen nicht störend in Nachbargärten ragen oder die Begehbarkeit der Wege einschränken. Nehmen Sie bei der Bewirtschaftung Rücksicht auf die Kulturen in benachbarten Gärten.