Bei Pflanzenschutzmaßnahmen gilt das Prinzip des Integrierten Pflanzenschutzes. Naturnahe Bekämpfungsmaßnahmen und Kulturtechniken haben Vorrang. Wenn Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, müssen die gesetzlichen Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes beachtet werden.
Der Einsatz von Herbiziden (Unkrautvernichtungsmittel) auf Wegen ist verboten.
Wenn der Verein im Rahmen gesetzlicher Vorschriften Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung anordnet, müssen Sie fristgerecht Folge leisten und sich an den Kosten beteiligen.
Vom Feuerbrand oder Monilia befallene Pflanzen müssen fachgerecht entsorgt werden.