Jede volljährige Person kann Mitglied in unserem Verein werden. Sie sollten entweder selbst im Garten arbeiten wollen oder möchten das Kleingartenwesen fördern und unterstützen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – wir unterstützen auch Anfänger gerne!
Verheiratete Paare werden grundsätzlich gemeinsam Mitglied, beide sind gleichberechtigt. Bei Abstimmungen haben Sie aber nur eine gemeinsame Stimme. Als Ehepaar haften Sie gegenüber dem Verein als Gesamtschuldner, sind aber auch beide gemeinsam berechtigt.