Mitgliedschaft & Aufnahme
Wer kann Mitglied werden?
Jede volljährige Person kann Mitglied in unserem Verein werden. Sie sollten entweder selbst im Garten arbeiten wollen oder möchten das Kleingartenwesen fördern und unterstützen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – wir unterstützen auch Anfänger gerne!
Verheiratete Paare werden grundsätzlich gemeinsam Mitglied, beide sind gleichberechtigt. Bei Abstimmungen haben Sie aber nur eine gemeinsame Stimme. Als Ehepaar haften Sie gegenüber dem Verein als Gesamtschuldner, sind aber auch beide gemeinsam berechtigt.
Wie werde ich Mitglied?
Der Weg zur Mitgliedschaft ist ganz einfach: Sie stellen einen schriftlichen Antrag beim Vorstand. Dieser entscheidet dann über Ihre Aufnahme. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Berufung beim erweiterten Vorstand einlegen – dessen Entscheidung ist dann endgültig.
Sobald Sie aufgenommen sind, erhalten Sie unsere Satzung ausgehändigt. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Satzung an und die Mitgliedschaft wird wirksam.
Gibt es eine Warteliste?
Ja, die Vergabe der Gärten erfolgt grundsätzlich nach der Reihenfolge der Eintragung in unsere Bewerberliste. Der Vorstand führt diese Liste und vergibt die Gärten entsprechend, sobald ein Garten frei wird.
Was passiert, wenn ein Ehepartner verstirbt?
Der überlebende Ehegatte setzt die Mitgliedschaft allein fort. Auch Kinder oder Eltern eines verstorbenen Mitglieds können auf Antrag die Mitgliedschaft fortsetzen, falls nicht bereits der Ehegatte die Mitgliedschaft fortsetzt. Der Vorstand entscheidet über solche Anträge.