Nach Verlust der Mitgliedschaft:

  • Enden alle Ansprüche an das Vereinsvermögen
  • Endet das Nutzungsrecht am Garten
  • Bleibt die Verpflichtung zur Erfüllung aller bestehenden Pflichten (aus Satzung oder Verträgen)
  • Ist bis zur Weitergabe des Gartens ein Verwaltungskostenbeitrag zu zahlen (mindestens in Höhe der satzungsgemäßen Abgaben)
  • Haben Sie Anspruch auf angemessene Entschädigung nach den kleingartenrechtlichen Richtlinien