Nach Verlust der Mitgliedschaft:
- Enden alle Ansprüche an das Vereinsvermögen
- Endet das Nutzungsrecht am Garten
- Bleibt die Verpflichtung zur Erfüllung aller bestehenden Pflichten (aus Satzung oder Verträgen)
- Ist bis zur Weitergabe des Gartens ein Verwaltungskostenbeitrag zu zahlen (mindestens in Höhe der satzungsgemäßen Abgaben)
- Haben Sie Anspruch auf angemessene Entschädigung nach den kleingartenrechtlichen Richtlinien