KGV Dorfer Bach e.V.
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  1. Fragen & Antworten
  2. Mitgliederversammlung & Vereinsleben

Mitgliederversammlung & Vereinsleben

Was ist die Mitgliederversammlung?

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal im Jahr als Jahreshauptversammlung statt. Sie wird vom Vorsitzenden (oder bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter) schriftlich mit mindestens 14 Tagen Frist unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einberufen.

Jedes Mitglied (bzw. jedes Ehepaar) hat eine Stimme. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

Welche Themen behandelt die Mitgliederversammlung?

Die Mitgliederversammlung:

  • Nimmt Geschäfts- und Kassenbericht entgegen
  • Beschließt über diese Berichte und die Entlastung des Vorstands
  • Legt Beiträge, Umlagen und Gemeinschaftsleistungen fest
  • Wählt Vorstand, erweiterten Vorstand und Kassenprüfer
  • Beschließt über Satzungsänderungen
  • Ernennt Ehrenmitglieder
  • Entscheidet über Anträge

Kann ich Anträge stellen?

Ja, Anträge müssen mit Begründung schriftlich spätestens sieben Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden.

Wer ist im Vorstand?

Der Vorstand besteht aus:

  • Vorsitzendem
  • Stellvertretendem Vorsitzenden
  • Schriftführer
  • Kassierer
  • Fachberater

Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt, Wiederwahl ist möglich. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, aber Lohnausfall und Reisekosten werden erstattet.

Was passiert nach einem Ausschluss?

Nach Verlust der Mitgliedschaft:

  • Enden alle Ansprüche an das Vereinsvermögen
  • Endet das Nutzungsrecht am Garten
  • Bleibt die Verpflichtung zur Erfüllung aller bestehenden Pflichten (aus Satzung oder Verträgen)
  • Ist bis zur Weitergabe des Gartens ein Verwaltungskostenbeitrag zu zahlen (mindestens in Höhe der satzungsgemäßen Abgaben)
  • Haben Sie Anspruch auf angemessene Entschädigung nach den kleingartenrechtlichen Richtlinien

Termine

8 Nov.
Wasser wird abgestellt!
Datum 08.11.2025 12:00 - 13:00

Kalender

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