Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal im Jahr als Jahreshauptversammlung statt. Sie wird vom Vorsitzenden (oder bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter) schriftlich mit mindestens 14 Tagen Frist unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einberufen.

Jedes Mitglied (bzw. jedes Ehepaar) hat eine Stimme. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.