Die Gartenlaube darf maximal 24 m² Grundfläche haben, einschließlich eines überdachten Freisitzes. Diese Größe ist gesetzlich im Bundeskleingartengesetz festgelegt.

Die maximale Gebäudehöhe beträgt von der Bodenplatte bis zum Giebelfirst maximal 3,70 m. Ein Dachüberstand von höchstens 40 cm ist zulässig und wird nicht zur Gesamtfläche hinzugerechnet.

Die Laube soll in einfacher Ausführung gehalten sein und darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Deshalb sind Unterkellerung, Wasser-Abwasseranschluss sowie der Einbau von Feuerstellen und Schornsteinen nicht gestattet.