Laube & Bauliche Anlagen
Wie groß darf meine Laube sein?
Die Gartenlaube darf maximal 24 m² Grundfläche haben, einschließlich eines überdachten Freisitzes. Diese Größe ist gesetzlich im Bundeskleingartengesetz festgelegt.
Die maximale Gebäudehöhe beträgt von der Bodenplatte bis zum Giebelfirst maximal 3,70 m. Ein Dachüberstand von höchstens 40 cm ist zulässig und wird nicht zur Gesamtfläche hinzugerechnet.
Die Laube soll in einfacher Ausführung gehalten sein und darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Deshalb sind Unterkellerung, Wasser-Abwasseranschluss sowie der Einbau von Feuerstellen und Schornsteinen nicht gestattet.
Brauche ich eine Genehmigung für meine Laube?
Ja, unbedingt! Die Errichtung sowie der Umbau einer Laube sind genehmigungspflichtig. Sie müssen vor Beginn der Arbeiten einen Antrag beim Vorstand des Kleingärtnervereins, beim Stadtverband oder direkt bei der Stadt Viersen stellen. Der Baubeginn ist erst nach schriftlicher Zustimmung der Stadt Viersen erlaubt.
Für Lauben, die nicht den vorgeschriebenen Typen entsprechen, benötigen Sie einen statischen Nachweis eines anerkannten Ingenieurbüros (gilt auch für Fertiglauben).
Der Standort der Laube wird in einem Ortstermin mit dem Verpächter festgelegt. Bei Fertigbauweise erfolgt eine Abnahme nach Aufstellung, bei Selbstbauweise gibt es eine Rohbau- und eine Endabnahme durch die Stadt Viersen.
Muss ich meine Laube versichern?
Ja, Ihre Laube muss im Rahmen der verbandseinheitlichen FED-Versicherung gegen Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Glasbruch und Sturm versichert sein. Falls Sie nicht in der Verbandsversicherung sind, müssen Sie auf eigene Kosten eine gleichwertige Versicherung abschließen und dem Vorstand die Police sowie die jährlichen Beitragsquittungen vorlegen.
Darf ich in meiner Laube wohnen?
Nein, die dauerhafte Inanspruchnahme des Kleingartens oder der Laube zu Wohnzwecken ist ausdrücklich untersagt. Übernachtungen sind erlaubt, aber ein dauerhafter Wohnsitz nicht. Verstöße können zum Ausschluss führen.
Welche anderen Bauwerke darf ich errichten?
Gerätehaus: Handelsübliche Gerätehäuser aus Holz oder behandeltem Metall (Blech/Alu) bis max. 3,5 m² sind nach Genehmigung erlaubt. Kunststoff-Gerätehäuser sind nicht gestattet. Das Gerätehaus darf nicht an die Laube angebaut werden, und eine flächige Betonierung des Bodens ist nicht erlaubt.
Gewächshaus: Nach Genehmigung erlaubt. Die Größe sollte der Gartengröße angepasst sein (bei Gärten unter 320 m²: max. 6 m², ab 320 m²: max. 8 m²). Maximale Höhe: 2,40 m. Betonfundamente sind nicht gestattet. Das Gewächshaus muss seinem Zweck entsprechend genutzt werden (Aufzucht/Weiterkultur von Pflanzen).
Terrasse: Bis zu 16 m² neben der Gartenlaube erlaubt.
Wege: Wege und Terrassen zusammen dürfen maximal 10% der Gartengröße betragen. Für den Unterbau darf kein Beton verwendet werden. Erlaubt sind Kies, Sand und natürliche Brechkorngemische mit Abdeckung aus Pflaster, Naturstein, Klinker oder Betonplatten (in Sand verlegt). Geschliffene Platten, Keramikplatten und Fliesen sind im Außenbereich nicht gestattet.
Grillkamin oder Backofen: Nach Genehmigung erlaubt (max. 2,25 m Höhe, max. 2 m² Grundfläche). Gegrillt werden darf nur mit Holzkohle oder Gas bei geringer Rauchentwicklung. Feuerkörbe, Feuerschalen und Erdfeuer sind nicht erlaubt.
Sichtschutz: Eine Rankanpflanzung (max. 1,60 m Höhe, 4 m Breite, max. 4 m Abstand von der Laube) ist ohne Genehmigung erlaubt. Ein Flechtzaun (max. 1,60 m Höhe, 4 m Breite) ist mit Einwilligung des Nachbarn auf der Grenze, sonst mit 0,50 m Abstand erlaubt. Massive Bretterzäune sind nicht gestattet.
Teich: Zierwasserteiche aus PVC-Folie, PE-Wanne oder mit Lehm-/Tondichtung sind erlaubt. Betonierte Wasserbecken sind unzulässig. Maximale Größe: 5% der Gartenfläche, höchstens 12 m². Sie sind für die Sicherung gegen Unfallgefahr verantwortlich!
Planschbecken: Aufblasbare Becken bis 3 m³ Wasserinhalt sind von April bis Oktober erlaubt, im Winter abzubauen. Chemische Zusätze (Chlor, pH-Regulatoren etc.) sind verboten.
Trampoline: Bis 1,3 m Durchmesser von April bis Oktober erlaubt.
Kinderspielhäuser: Bis max. 3 m² Grundfläche und 1,7 m Höhe erlaubt. Sie sind für die Sicherung gegen Unfallgefahr verantwortlich!
Pergolen: Allgemein erlaubt bei max. 15 lfdm Gesamtfläche, aus Holz, max. 1,8 m Höhe. Nicht mit Baustoffen oder Planen abdecken.
Solaranlage: Max. 2 m² Kollektorfläche, max. 300 Watt Nennleistung, nur flach auf der Dachfläche. Genehmigungspflichtig. Bei Pächterwechsel nicht Teil der Gartenbewertung.
Welche Farbe darf ich für meine Laube verwenden?
Farbanstriche dürfen weder das Bild des Einzelgartens noch das der Gesamtanlage stören. Es können Richtlinien der Behörden oder des Vereins erlassen werden, die Sie befolgen müssen. Am besten sprechen Sie sich mit dem Vorstand ab.