Farbanstriche dürfen weder das Bild des Einzelgartens noch das der Gesamtanlage stören. Es können Richtlinien der Behörden oder des Vereins erlassen werden, die Sie befolgen müssen. Am besten sprechen Sie sich mit dem Vorstand ab.
Farbanstriche dürfen weder das Bild des Einzelgartens noch das der Gesamtanlage stören. Es können Richtlinien der Behörden oder des Vereins erlassen werden, die Sie befolgen müssen. Am besten sprechen Sie sich mit dem Vorstand ab.