Gerätehaus: Handelsübliche Gerätehäuser aus Holz oder behandeltem Metall (Blech/Alu) bis max. 3,5 m² sind nach Genehmigung erlaubt. Kunststoff-Gerätehäuser sind nicht gestattet. Das Gerätehaus darf nicht an die Laube angebaut werden, und eine flächige Betonierung des Bodens ist nicht erlaubt.
Gewächshaus: Nach Genehmigung erlaubt. Die Größe sollte der Gartengröße angepasst sein (bei Gärten unter 320 m²: max. 6 m², ab 320 m²: max. 8 m²). Maximale Höhe: 2,40 m. Betonfundamente sind nicht gestattet. Das Gewächshaus muss seinem Zweck entsprechend genutzt werden (Aufzucht/Weiterkultur von Pflanzen).
Terrasse: Bis zu 16 m² neben der Gartenlaube erlaubt.
Wege: Wege und Terrassen zusammen dürfen maximal 10% der Gartengröße betragen. Für den Unterbau darf kein Beton verwendet werden. Erlaubt sind Kies, Sand und natürliche Brechkorngemische mit Abdeckung aus Pflaster, Naturstein, Klinker oder Betonplatten (in Sand verlegt). Geschliffene Platten, Keramikplatten und Fliesen sind im Außenbereich nicht gestattet.
Grillkamin oder Backofen: Nach Genehmigung erlaubt (max. 2,25 m Höhe, max. 2 m² Grundfläche). Gegrillt werden darf nur mit Holzkohle oder Gas bei geringer Rauchentwicklung. Feuerkörbe, Feuerschalen und Erdfeuer sind nicht erlaubt.
Sichtschutz: Eine Rankanpflanzung (max. 1,60 m Höhe, 4 m Breite, max. 4 m Abstand von der Laube) ist ohne Genehmigung erlaubt. Ein Flechtzaun (max. 1,60 m Höhe, 4 m Breite) ist mit Einwilligung des Nachbarn auf der Grenze, sonst mit 0,50 m Abstand erlaubt. Massive Bretterzäune sind nicht gestattet.
Teich: Zierwasserteiche aus PVC-Folie, PE-Wanne oder mit Lehm-/Tondichtung sind erlaubt. Betonierte Wasserbecken sind unzulässig. Maximale Größe: 5% der Gartenfläche, höchstens 12 m². Sie sind für die Sicherung gegen Unfallgefahr verantwortlich!
Planschbecken: Aufblasbare Becken bis 3 m³ Wasserinhalt sind von April bis Oktober erlaubt, im Winter abzubauen. Chemische Zusätze (Chlor, pH-Regulatoren etc.) sind verboten.
Trampoline: Bis 1,3 m Durchmesser von April bis Oktober erlaubt.
Kinderspielhäuser: Bis max. 3 m² Grundfläche und 1,7 m Höhe erlaubt. Sie sind für die Sicherung gegen Unfallgefahr verantwortlich!
Pergolen: Allgemein erlaubt bei max. 15 lfdm Gesamtfläche, aus Holz, max. 1,8 m Höhe. Nicht mit Baustoffen oder Planen abdecken.
Solaranlage: Max. 2 m² Kollektorfläche, max. 300 Watt Nennleistung, nur flach auf der Dachfläche. Genehmigungspflichtig. Bei Pächterwechsel nicht Teil der Gartenbewertung.