Nein, die dauerhafte Inanspruchnahme des Kleingartens oder der Laube zu Wohnzwecken ist ausdrücklich untersagt. Übernachtungen sind erlaubt, aber ein dauerhafter Wohnsitz nicht. Verstöße können zum Ausschluss führen.
Nein, die dauerhafte Inanspruchnahme des Kleingartens oder der Laube zu Wohnzwecken ist ausdrücklich untersagt. Übernachtungen sind erlaubt, aber ein dauerhafter Wohnsitz nicht. Verstöße können zum Ausschluss führen.