Ja, unbedingt! Die Errichtung sowie der Umbau einer Laube sind genehmigungspflichtig. Sie müssen vor Beginn der Arbeiten einen Antrag beim Vorstand des Kleingärtnervereins, beim Stadtverband oder direkt bei der Stadt Viersen stellen. Der Baubeginn ist erst nach schriftlicher Zustimmung der Stadt Viersen erlaubt.

Für Lauben, die nicht den vorgeschriebenen Typen entsprechen, benötigen Sie einen statischen Nachweis eines anerkannten Ingenieurbüros (gilt auch für Fertiglauben).

Der Standort der Laube wird in einem Ortstermin mit dem Verpächter festgelegt. Bei Fertigbauweise erfolgt eine Abnahme nach Aufstellung, bei Selbstbauweise gibt es eine Rohbau- und eine Endabnahme durch die Stadt Viersen.