An Werktagen gilt die Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gilt ganztägig Ruhe (sofern in Ihrer Anlage keine weitergehenden Bestimmungen beschlossen wurden).

Besondere Regelung für laute Gartengeräte: Freischneider, Grastrimmer, Laubläser und Laubsammler dürfen an Werktagen auch von 07:00-09:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr und nach 17:00 Uhr nicht betrieben werden (gemäß Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung).

Der Betrieb von Geräten mit Verbrennungsmotoren ist generell genehmigungspflichtig.