KGV Dorfer Bach e.V.
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  1. Fragen & Antworten
  2. Gemeinschaftsleben & Ordnung

Gemeinschaftsleben & Ordnung

Welche Ruhezeiten gelten?

An Werktagen gilt die Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gilt ganztägig Ruhe (sofern in Ihrer Anlage keine weitergehenden Bestimmungen beschlossen wurden).

Besondere Regelung für laute Gartengeräte: Freischneider, Grastrimmer, Laubläser und Laubsammler dürfen an Werktagen auch von 07:00-09:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr und nach 17:00 Uhr nicht betrieben werden (gemäß Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung).

Der Betrieb von Geräten mit Verbrennungsmotoren ist generell genehmigungspflichtig.

Was bedeutet "Gemeinschaftsleben" konkret?

Sie und Ihre Angehörigen sowie Gäste sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie das Gemeinschaftsleben stört. Verboten sind insbesondere:

  • Lautes Musizieren
  • Lautes Abspielen von Fernseh-, Rundfunk- oder Musikgeräten
  • Gebrauch von Schusswaffen
  • Lärmen und dem Frieden abträgliche Handlungen

Wichtig: Spielende Kinder und die damit verbundenen Geräusche sind zu tolerieren! Bei Beschwerden aus der Nachbarschaft wird eine Einigung zwischen Kleingartenverein und Beschwerdeführer auf Basis des Nachbarschaftsrechts angestrebt.

Muss ich an Gemeinschaftsarbeiten teilnehmen?

Ja, Sie sind zur Erbringung der beschlossenen Gemeinschaftsleistungen verpflichtet. Diese dienen der Errichtung, Ausgestaltung, Unterhaltung und Pflege der Gemeinschaftsanlagen (Wege, Spielplätze, Grünanlagen etc.).

Falls Sie nicht teilnehmen können, ist ein Ersatzbeitrag zu zahlen, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. In besonders gelagerten Fällen kann der Vorstand Ausnahmen zulassen.

Welche Pflichten habe ich bei Gemeinschaftsanlagen?

Alle gemeinschaftlichen Einrichtungen (Umfriedung, Tore, Wege, Gebäude, Lager- und Sammelplätze) sind pfleglich zu behandeln. Wenn Sie oder Dritte Schäden verursachen, müssen Sie diese unverzüglich melden und die Kosten der Behebung ersetzen.

Die Wege sind von den Pächtern der angrenzenden Gärten jeweils bis zur Wegmitte in Ordnung zu halten. Die Pflege des Begleitgrüns und vorhandener Hecken an den Wegen obliegt ebenfalls den Anrainern.

Termine

8 Nov.
Wasser wird abgestellt!
Datum 08.11.2025 12:00 - 13:00

Kalender

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