Alle gemeinschaftlichen Einrichtungen (Umfriedung, Tore, Wege, Gebäude, Lager- und Sammelplätze) sind pfleglich zu behandeln. Wenn Sie oder Dritte Schäden verursachen, müssen Sie diese unverzüglich melden und die Kosten der Behebung ersetzen.
Die Wege sind von den Pächtern der angrenzenden Gärten jeweils bis zur Wegmitte in Ordnung zu halten. Die Pflege des Begleitgrüns und vorhandener Hecken an den Wegen obliegt ebenfalls den Anrainern.