Sie und Ihre Angehörigen sowie Gäste sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie das Gemeinschaftsleben stört. Verboten sind insbesondere:
- Lautes Musizieren
- Lautes Abspielen von Fernseh-, Rundfunk- oder Musikgeräten
- Gebrauch von Schusswaffen
- Lärmen und dem Frieden abträgliche Handlungen
Wichtig: Spielende Kinder und die damit verbundenen Geräusche sind zu tolerieren! Bei Beschwerden aus der Nachbarschaft wird eine Einigung zwischen Kleingartenverein und Beschwerdeführer auf Basis des Nachbarschaftsrechts angestrebt.