Ja, Sie sind zur Erbringung der beschlossenen Gemeinschaftsleistungen verpflichtet. Diese dienen der Errichtung, Ausgestaltung, Unterhaltung und Pflege der Gemeinschaftsanlagen (Wege, Spielplätze, Grünanlagen etc.).
Falls Sie nicht teilnehmen können, ist ein Ersatzbeitrag zu zahlen, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. In besonders gelagerten Fällen kann der Vorstand Ausnahmen zulassen.