Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des gemeinnützigen Zwecks wird das Vermögen auf den Stadtverband der Kleingärtner e.V. Viersen übertragen, sofern dieser als gemeinnützig anerkannt ist. Dieser muss das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden.

Falls der Stadtverband nicht besteht oder nicht gemeinnützig ist, wird das Vermögen auf die Stadt Viersen zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke übertragen.