Besondere Situationen
Darf ich meinen Garten an Dritte weitergeben?
Nein, Sie dürfen Ihre Rechte oder Pflichten aus der Mitgliedschaft nicht auf Dritte übertragen. Auch eine vollständige oder teilweise Überlassung des Gartens an Dritte ist unzulässig und kann zum Ausschluss führen. Sie sind nicht berechtigt, über den Garten zu verfügen – die Vergabe erfolgt immer durch den Vorstand.
Was ist, wenn ich vorübergehend nicht gärtnern kann?
Sprechen Sie mit dem Vorstand! In besonderen Fällen können Ausnahmen von bestimmten Pflichten (zum Beispiel bei Gemeinschaftsleistungen) zugelassen werden. Der Vorstand entscheidet über solche Anträge.
Kann ich Besuch in meinem Garten empfangen?
Selbstverständlich! Ihre Angehörigen und Gäste sind herzlich willkommen. Allerdings sind auch sie an die Regeln gebunden: Sie müssen sich so verhalten, dass die Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie das Gemeinschaftsleben nicht gestört werden.
Darf jemand einfach meinen Garten betreten?
Ihr Garten unterliegt dem Besitzschutz. Mit besonderen Aufgaben betraute Personen (zum Beispiel zur Abwendung von Gefahren, zur Schädlingsbekämpfung oder zur Kontrolle von Messeinrichtungen) ist der Zutritt jedoch erlaubt.
Die Stadt Viersen als Grundstückseigentümerin hat das Recht, die Pachtfläche jederzeit durch ausgewiesene Beauftragte ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Auch Beauftragte des Stadtverbands oder des Verpächters haben zur Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben Zutrittsrecht.
Der Stadtverband und/oder Landesverband sind berechtigt, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Ihnen ist auf Verlangen das Wort zu erteilen.
Was passiert mit dem Vereinsvermögen bei Auflösung?
Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des gemeinnützigen Zwecks wird das Vermögen auf den Stadtverband der Kleingärtner e.V. Viersen übertragen, sofern dieser als gemeinnützig anerkannt ist. Dieser muss das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden.
Falls der Stadtverband nicht besteht oder nicht gemeinnützig ist, wird das Vermögen auf die Stadt Viersen zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke übertragen.