Sprechen Sie mit dem Vorstand! In besonderen Fällen können Ausnahmen von bestimmten Pflichten (zum Beispiel bei Gemeinschaftsleistungen) zugelassen werden. Der Vorstand entscheidet über solche Anträge.
Sprechen Sie mit dem Vorstand! In besonderen Fällen können Ausnahmen von bestimmten Pflichten (zum Beispiel bei Gemeinschaftsleistungen) zugelassen werden. Der Vorstand entscheidet über solche Anträge.