Ihr Garten unterliegt dem Besitzschutz. Mit besonderen Aufgaben betraute Personen (zum Beispiel zur Abwendung von Gefahren, zur Schädlingsbekämpfung oder zur Kontrolle von Messeinrichtungen) ist der Zutritt jedoch erlaubt.

Die Stadt Viersen als Grundstückseigentümerin hat das Recht, die Pachtfläche jederzeit durch ausgewiesene Beauftragte ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Auch Beauftragte des Stadtverbands oder des Verpächters haben zur Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben Zutrittsrecht.

Der Stadtverband und/oder Landesverband sind berechtigt, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Ihnen ist auf Verlangen das Wort zu erteilen.