Nein, Sie dürfen Ihre Rechte oder Pflichten aus der Mitgliedschaft nicht auf Dritte übertragen. Auch eine vollständige oder teilweise Überlassung des Gartens an Dritte ist unzulässig und kann zum Ausschluss führen. Sie sind nicht berechtigt, über den Garten zu verfügen – die Vergabe erfolgt immer durch den Vorstand.