Wichtige Grundsätze
Gemeinnützigkeit
Unser Verein ist gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet:
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke
- Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden
- Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln
- Die Vorstandstätigkeit ist ehrenamtlich
- Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden
Neutralität
Unser Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Alle Bürger, die am Kleingartenwesen interessiert sind, können Mitglied werden – unabhängig von politischer Überzeugung oder Religion.
Förderung der Volksgesundheit
Ein wichtiger Zweck unseres Vereins ist die Förderung der Volksgesundheit und die Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit. Kleingärten dienen nicht nur der Selbstversorgung, sondern auch der Gesunderhaltung, Erholung und sinnvollen Freizeitgestaltung.
Umweltschutz
Bei der Nutzung und Bewirtschaftung sollen die Belange des Umweltschutzes, Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Deshalb ist die Ausrichtung auf biologische Bewirtschaftung und Gestaltung mit natürlichen Materialien anzustreben.