Wasser, Abfall & Versorgung
Wie funktioniert die Wasserversorgung?
Das Anbinden einzelner Lauben an die Wasserversorgung ist untersagt. Während der Frostperiode wird die Wasseranlage abgestellt – Sie müssen die Einzelzapfstelle in Ihrem Garten dann entlüften.
Jeder Pächter muss eine geeichte Messeinrichtung zur Feststellung des Wasserverbrauchs einbauen und für deren ordnungsgemäßen Betrieb sorgen. Falls keine Einzelzähler vorhanden sind, werden die Wasserkosten anteilig auf alle Garteninhaber nach Beschluss des Vereins umgelegt.
Die Bewässerung soll in erster Linie durch Regenwasser erfolgen, das Sie in Tonnen sammeln können.
Darf ich einen Brunnen anlegen?
Zur Förderung von Grundwasser dürfen Brunnen nur unter den Bedingungen des Wasserhaushaltsgesetzes angelegt werden. Eine Genehmigung ist bei der unteren Wasserbehörde einzuholen.
Welche Toiletten sind erlaubt?
Das Einleiten von Abwasser in den Untergrund ist verboten. Wasserspültoiletten mit Anschluss an eine Auffanggrube sind nicht erlaubt. Mobile Toilettenkabinen (Dixi, Toi Toi) sind ebenfalls verboten.
Erlaubt sind: Chemie-Toiletten und Trockentoiletten (müssen über die private Haustoilette entleert werden) sowie biologisch abbaubare Toilettenanlagen.
Wie entsorge ich Gartenabfälle?
Sie sind verpflichtet, in Ihrem Kleingarten einen Kompostplatz einzurichten. Pflanzliche Abfälle sind dort zu verwerten. Der Kompost muss so angelegt sein, dass niemand belästigt wird.
Nicht kompostierbare Abfälle sind nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Viersen zu entsorgen – das ist Ihre eigene Verantwortung.
Das Verbrennen von Gartenabfällen und anderen Materialien ist unzulässig. Vom Feuerbrand oder Monilia befallene Pflanzen müssen fachgerecht entsorgt werden.
Unrat und Gerümpel (Bauschutt, Metallreste, Holzreste, Autoreifen etc.) dürfen nicht im Garten gelagert werden.
Gibt es Strom im Garten?
Nein, in unserer Gartenanlage gibt es keinen Strom.