✓ Das ist erlaubt:
- Gemischter Anbau von Gemüse, Obst, Beeren und Zierpflanzen
- Überdachte Fläche (Laube und Freisitz) bis 24 m² (mit Genehmigung)
- Übernachtungen in der Laube
- Gerätehaus bis 3,5 m² (mit Genehmigung)
- Gewächshaus bis 6-8 m² (mit Genehmigung)
- Planschbecken bis 3 m³ (April-Oktober)
- Kinderspielhäuser und Geräte bis max. 3 m² Grundfläche
- Bienenhaltung (mit Genehmigung der Stadt Viersen)
- Hunde an der Leine auf den Wegen
- Grillen mit Holzkohle oder Gas (bei geringer Rauchentwicklung)
✗ Das ist nicht erlaubt:
- Dauerhaftes Wohnen im Garten
- Laubbäume, Nadelbäume, Koniferen, Kirschlorbeer
- Hochstämme von Süßkirschen und Walnussbäumen
- Tierhaltung ohne Genehmigung
- Gewerbliche Nutzung
- Einseitige Kulturen oder reine Ziergärten
- Verbrennen von Gartenabfällen
- Chemische Zusätze im Planschbecken
- Feuerkörbe, Feuerschalen, Erdfeuer
- Mobile Toilettenkabinen
- Betonierte Unterbauten bei Wegen
- Dauerhafte Abstellung von Fahrzeugen auf Wegen
- Überlassung des Gartens an Dritte
- Bauliche Anlagen ohne Genehmigung