✓ Das ist erlaubt:

  • Gemischter Anbau von Gemüse, Obst, Beeren und Zierpflanzen
  • Überdachte Fläche (Laube und Freisitz) bis 24 m² (mit Genehmigung)
  • Übernachtungen in der Laube
  • Gerätehaus bis 3,5 m² (mit Genehmigung)
  • Gewächshaus bis 6-8 m² (mit Genehmigung)
  • Planschbecken bis 3 m³ (April-Oktober)
  • Kinderspielhäuser und Geräte bis max. 3 m² Grundfläche 
  • Bienenhaltung (mit Genehmigung der Stadt Viersen)
  • Hunde an der Leine auf den Wegen
  • Grillen mit Holzkohle oder Gas (bei geringer Rauchentwicklung)

✗ Das ist nicht erlaubt:

  • Dauerhaftes Wohnen im Garten
  • Laubbäume, Nadelbäume, Koniferen, Kirschlorbeer
  • Hochstämme von Süßkirschen und Walnussbäumen
  • Tierhaltung ohne Genehmigung
  • Gewerbliche Nutzung
  • Einseitige Kulturen oder reine Ziergärten
  • Verbrennen von Gartenabfällen
  • Chemische Zusätze im Planschbecken
  • Feuerkörbe, Feuerschalen, Erdfeuer
  • Mobile Toilettenkabinen
  • Betonierte Unterbauten bei Wegen
  • Dauerhafte Abstellung von Fahrzeugen auf Wegen
  • Überlassung des Gartens an Dritte
  • Bauliche Anlagen ohne Genehmigung