Sie haben das Recht:
- Ihren Garten nach den Satzungsbestimmungen zu nutzen (allerdings kein Sonderrecht im Sinne des BGB)
- Alle Vereinseinrichtungen zu benutzen
- An Veranstaltungen teilzunehmen
- Kostenlose fachliche Beratung zu erhalten
- An Mitgliederversammlungen teilzunehmen und abzustimmen (eine Stimme pro Mitglied bzw. Ehepaar)