Sie haben das Recht:

  • Ihren Garten nach den Satzungsbestimmungen zu nutzen (allerdings kein Sonderrecht im Sinne des BGB)
  • Alle Vereinseinrichtungen zu benutzen
  • An Veranstaltungen teilzunehmen
  • Kostenlose fachliche Beratung zu erhalten
  • An Mitgliederversammlungen teilzunehmen und abzustimmen (eine Stimme pro Mitglied bzw. Ehepaar)