Praktische Tipps
Wie gestalte ich meinen Garten ansprechend?
Ihr Garten sollte so gestaltet sein, dass der Gesamteindruck der Kleingartenanlage nicht beeinträchtigt wird. Achten Sie darauf, dass:
- Kompostbehälter und Wasserspeicher so angelegt sind, dass niemand gefährdet oder belästigt wird
- Ihre Anpflanzungen die Nachbargärten nicht beeinträchtigen
- Die Farben und Materialien zum Gesamtbild passen
- Der Garten gepflegt und ordentlich aussieht
Wo bekomme ich fachliche Beratung?
Als Mitglied steht Ihnen die kostenlose fachliche Beratung durch unseren Fachberater zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot gerne – besonders als Anfänger! Der Fachberater hilft bei Fragen zu:
- Anbauplanung und Fruchtfolge
- Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung
- Obstbaumschnitt
- Bodenverbesserung und Düngung
- Sortenauswahl
- Gestaltungsfragen
Was ist der Generalpachtvertrag und die Gartenordnung?
Der Generalpachtvertrag ist ein Vertrag zwischen der Stadt Viersen und dem Stadtverband der Kleingärtner. Die Garten- und Bauordnung (Stand 01.05.2023) regelt die Details zur Nutzung und Bebauung.
Beide Dokumente gelten als Bestandteil unserer Satzung. Sie erhalten alle wichtigen Unterlagen bei Aufnahme in den Verein ausgehändigt.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Ihr erster Ansprechpartner ist immer der Vorstand des Kleingärtnervereins Dorfer Bach e.V.
Bei technischen oder rechtlichen Fragen können Sie sich auch an den Stadtverband der Kleingärtner e.V. Viersen wenden:
Kontakt Stadtverband:
- Adresse: Gladbacher Straße 272a, 41747 Viersen
- Telefon: 02162 13162
- E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Internet: www.kleingartenverband-viersen.de
Gibt es eine Verbandszeitschrift?
Ja, diese kann beim Landesverband herunter geladen werden. Hier finden Sie regelmäßig aktuelle Informationen zum Kleingartenwesen, Gartentipps und Neuigkeiten aus dem Verband.
Was sind Ehrenmitglieder?
Personen, die sich um das Kleingartenwesen verdient gemacht oder die Vereinszwecke hervorragend gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Darüber hinaus kann ein langjähriger Vorsitzender zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.