Als Mitglied zahlen Sie verschiedene Beiträge:
Mitgliedsbeiträge, Umlagen und das Nutzungsentgelt für Ihren Garten. Sie haben nach Aufforderung einen Monat Zeit zur Zahlung. Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat können Mahngebühren und gesetzliche Verzugszinsen erhoben werden.
Wasserkosten: Diese werden entweder über Wasserzähler im Einzelgarten abgerechnet oder anteilig auf alle Garteninhaber umgelegt, je nach Beschluss des Vereins.
Gemeinschaftsarbeit: Sie sind zu Gemeinschaftsleistungen verpflichtet (zum Beispiel Pflege der Wege und Gemeinschaftsanlagen). Wer nicht teilnehmen kann, zahlt einen Ersatzbeitrag, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Der Vorstand kann in besonderen Fällen Befreiungen aussprechen.