Sie haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach den kleingartenrechtlichen Richtlinien. Diese wird fällig, sobald der Garten an ein neues Mitglied vergeben wird. Kann der Garten nicht innerhalb von zwei Monaten vergeben werden, dürfen Sie selbst Bewerber vorschlagen, die die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen.

Wichtig: Baulichkeiten, die ohne Genehmigung errichtet wurden, und Anpflanzungen, die nicht den Richtlinien entsprechen, werden nicht entschädigt. Diese müssen Sie selbst entfernen oder auf eigene Kosten entfernen lassen.