Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und dem Vorstand, die sich aus der Satzung, dem Nutzungsverhältnis oder aus nachbarlicher Beziehung ergeben, muss vor Inanspruchnahme des Rechtswegs ein Schlichtungsverfahren nach den Richtlinien des Stadt- oder Landesverbands durchgeführt werden.