❌ "Ich kann meinen Garten verkaufen" → ✓ Nein, Sie können nur Anspruch auf Entschädigung für Laube und Bepflanzungen haben. Die Vergabe des Gartens erfolgt durch den Vorstand.

❌ "Als Eigentümer der Laube kann ich damit machen, was ich will" → ✓ Nein, alle baulichen Veränderungen benötigen eine Genehmigung. Die Laube muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

❌ "Ich kann meinen Garten gestalten, wie ich möchte" → ✓ Nur teilweise. Die kleingärtnerische Nutzung muss im Vordergrund stehen, und der Gesamteindruck der Anlage darf nicht beeinträchtigt werden.

❌ "Ich bin Mitglied, also darf ich Freunden mal meinen Garten überlassen" → ✓ Nein, die Überlassung an Dritte ist ausdrücklich verboten und kann zur fristlosen Kündigung führen.

❌ "Die Ruhezeiten gelten nur für laute Musik" → ✓ Nein, auch Gartengeräte wie Rasenmäher und Heckenscheren unterliegen Einschränkungen. Besonders strenge Regeln gelten für Freischneider, Grastrimmer und Laubläser.

❌ "Wenn ich nicht zahle, verliere ich nur meinen Garten" → ✓ Nein, auch nach Beendigung der Mitgliedschaft bleiben Sie zur Erfüllung aller Pflichten verpflichtet. Ein Verwaltungskostenbeitrag ist weiterhin zu zahlen.