Datenschutzerklärung des KGV Dorfer Bach e.V.
- Kategorie: Unser Verein
- Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse und sein Alter auf. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer / Gartennummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Diese Informationen werden, wenn vorhanden, in dem vereinseigenen EDV-System, in den EDV-Systemen des ersten und zweiten Vorsitzenden, des Schriftführers und des Kassierers gespeichert.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht. - Als Mitglied des Stadtverband der Kleingärtner Viersen e.V. ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name und Adresse; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) zusätzlich Kontaktdaten ( Fax, Telefon, E-Mail Adresse ) und die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
- Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. - Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Wir über uns
- Kategorie: Unser Verein
Unser Verein der Kleingärtner ist Mitglied im Stadtverband der Kleingärtner Viersen und auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes gemeinnützig tätig.
Die Kleingartenanlage befindet sich in Viersen, zwischen der Gerberstraße und dem Clöratherweg. Die Anlage umfasst 65 Gärten mit Wasseranschluss.
Der Vorstand
- Kategorie: Unser Verein
Der Vorstand besteht seit dem 21.03.2024 aus folgenden Gartenfreunden:
1. Vorsitzender
Karl Langer
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2. Vorsitzender
Johannes Gormanns (Garten 20)
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Kassiererin
Marion Schott (Garten 25)
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Schriftführerin
Anja Langer
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Fachberater
Manfred Kubat (Garten 18)
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Freie Gärten
- Kategorie: Unser Verein
In unserer Gartenanlage gibt es zur Zeit keine freien Gärten.
Sie können sich jedoch auf unsere Warteliste setzen lassen und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf, sobald es wieder einen freien Garten gibt.
Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.
Wie bekomme ich einen Kleingarten und was gibt es zu beachten?
- Kategorie: Unser Verein
Ein kleines Häuschen im Grünen, mit Garten und netten Nachbarn gesucht? Aber es soll bezahlbar sein? Wie wäre es mit einem Kleingarten? Sie denken jetzt, das wäre nur etwas für Spießer oder Ruheständler?
Weit gefehlt! Seit einigen Jahren erfreuen sich Kleingärten auch oder gerade bei jungen Familien wachsender Beliebtheit.
Wir möchten allen Interessierten an dieser Stelle ein paar Informationen geben, worauf bei der Pacht eines Kleingartens zu achten ist, mit welchen Kosten man rechnen und an welche Regeln man sich halten muss.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf oder besuchen Sie uns in unserer Kleingartenanlage.
Wer Interesse an einem Kleingarten hat, muss als erstes einen Aufnahmeantrag als Vereinsmitglied stellen. Einen Unterpachtvertrag kann der Verein nur mit seinen Mitgliedern abschließen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro pro Jahr.
Wenn Sie einen bestimmten freien Garten wünschen, geben Sie die Gartennummer im Aufnahmeantrag an.
Bei der Übernahme eines Gartens wird eventuell eine Ablösesumme an den Vorpächter oder den Verein fällig. Die Beträge sind unterschiedlich und stehen in der Regel bei der Beschreibung des Gartens. Mit dieser Ablöse erwirbt der neue Pächter die Laube und die übrigen Gartenbestandteile, wie z.B. Inhalt der Laube, Gartengeräte und Pflanzen.
Generell gilt: Eine Gartennutzung vor Abschluss eines Unterpachtvertrages ist nicht zulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich mit dem Vornutzer einig war. Ein Nutzungsrecht kann man sich nicht durch rechtswidrig geschaffene Tatsachen erschleichen. Sollte das der Fall sein, muss der Verein die unverzügliche Herausgabe der Parzelle fordern.
Mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages erkennt der Pächter die Gartenordnung an und wird Mitglied im Landesverband Rheinland der Kleingärtner e.V. Für diese Mitgliedschaft ist ein Beitrag von 13,50 € pro Jahr zu zahlen und schließt den Bezug des Kleingartenmagazin ein. Die Kosten für die Pacht richtet sich nach der Größe des Gartens. Zur Zeit beträgt der Pachtzins 0,24 € pro Quatratmeter der Parzelle. Die meisten Gärten in unserer Anlage haben eine Größe von ca. 400 qm.
Weitere Kosten in Höhe von 35,00 Euro pro Jahr sind für die Versicherung zu zahlen, hinzu kommen die Kosten für den Wasserverbrauch. Durchschnittlich beträgt die Jahresrechnung in unserem Verein ca. 200,00 Euro.